Bergbauern-Pension Doppelzimmer 4 mit Dusche/ WC
Bergbauern-Pension Ausblick Garten
Gemütliches Wohnzimmer unserer Wohnung Nr. 5. Getrennte Schlafmöglichkeit im Wohnraum vorhanden.
Unser
Wohnbereich - Wohnung Nr. 6

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebs, ebenso für die Vermietung von Stellplätzen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.

Vertragspartner
1. Als Vertragspartner des Beherbergungsbetriebs gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

Vertragsabschluss, Anzahlung
1. Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Die schriftliche oder mündliche Erklärung, ein Zimmer/Appartement reservieren zu wollen, ist ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb schriftlich oder mündlich angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt auch für die Anmietung von Stellplätzen.

2. Innerhalb von 10 Tagen nach der schriftlichen oder mündlichen Bestellung hat der Gast eine Anzahlung in Höhe von mindestens 10% des Mietpreises (exklusive Nebenleistungen) zu leisten, der Beherbergungsbetrieb die Reservierung schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.

3. Der restliche Mietpreis inkl. Kurtaxe ist bis spätestens zehn Tage vor Anreise, bei kurzfristigen Buchungen spätestens am Tage der Anreise zu zahlen.

4. Nebenleistungen, wie Endreinigung, Tiefgarage, Frühstück, Getränke, Whirlpool etc. sind spätestens bei Abreise zu zahlen.

Beginn und Ende der Beherbergung
1. Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu nutzen.

2. Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

3. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen der Raum/die Räume bis 10.00 Uhr des folgenden Tages reserviert.

4. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung erstmalig vor 6 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die Nacht als erste Übernachtung.

5. Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis spätestens 09:30 Uhr freizumachen.

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag kann von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Das bestellte Zimmer/Appartement ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB in voller Höhe zu bezahlen und zwar unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung.

Der Beherbergungsbetrieb muss sich an ersparten Aufwendungen jedoch 10% des Mietpreises anrechnen lassen, sofern er die Räume nicht anderweitig vermieten kann.

Dem Beherbergungsbetrieb obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume durch unverzügliche Freimeldung beim Fremdenverkehrsamt zu bemühen. Was er durch eine etwaige anderweitige Vermietung der Räume erhalten hat, muss er sich als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

Auf jeden Fall bezahlt der Gast, der die Leistungen nicht vertragsgemäß abgenommen hat, neben den Beherbergungskosten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 100,00.

Wir empfehlen dem Gast zur eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Bereitstellung einer Ersatzunterkunft
Der Beherbergungsbetrieb kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn diese dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergungsbetriebs.*

Rechte des Gastes

1. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind und auf die übliche Bedienung.

2. Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu beziehen.

Pflichten des Gastes

1. Spätestens bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Fremdwährungen werden vom Beherbergungsbetrieb nicht in Zahlung genommen. Der Beherbergungsbetrieb ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel, wie Schecks, Kreditkarten, etc. anzunehmen.

2. Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Beherbergungsbetriebs einzuholen.

3. Für vom Gast verursachte Schäden gelten die Vorschriften des Schadensersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Beherbergungsbetrieb oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadensersatzleistung direkt den Beherbergungsbetrieb in Anspruch zu nehmen.

4. Jede weitere Person (zur Standardbelegung von 2 Personen) in den Mieträumen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Beherbergungsbetrieb und einem Zusatzentgelt möglich.

Pflichten des Beherbergungsbetriebs
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergungsbetriebs, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind:
* Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, Bereitstellung von Tepicaldarium, Whirlpool, Solarium, Tiefgaragenstellplatz, usw.
* Bereitstellung von Zusatz- oder Kinderbetten, Hochstühlen etc.
* Video, DVD-Geräte, Mobilfunk- bzw. Telefon- Hard- und Software, Computer- Hard- und Software, Internet und W-LAN.

Haftung des Beherbergungsbetriebs
1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beherbergungsbetriebes zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Betrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten.

2. Für die Haftung des Beherbergungsbetriebes gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Tierhaltung

1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. In den Gemeinschaftsräumen, Wellnessbereich, Frühstücksraum etc. dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

2. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§833 BGB).

Verlängerung der Beherbergung

Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.

Beendigung der Beherbergung

1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Dem Beherbergungsbetrieb obliegt es jedoch, sich den Umständen entsprechend durch unverzügliche Freimeldung der Räume beim Fremdenverkehrsamt Oberstdorf um eine anderweitige Vermietung zu bemühen.

2. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb und seinen Leuten oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Unversehrtheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
c) die ihm vorgelegte Rechnung nach Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.

3. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis oder weil sich die angemieteten Räumlichkeiten nicht mehr im Eigentum des Vermieters befinden, unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.
Der Beherbergungsbetrieb ist jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, so dass er aus dem Ereignis keinen Gewinn zieht.

Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird als Gerichtsstand 87561 Oberstdorf vereinbart.
Es gilt deutsches Recht.

Kontakt

A& F Ferienwohnungen Eltrich
Sonthofener Straße 7
87561 Oberstdorf
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8322 96640
Fax +49 8322 7500

Wir sind für Sie da

Wir möchten, dass Sie unbeschwerte Urlaubstage in unseren Häusern verbringen. Damit dies gelingt, erstellen wir Ihnen gerne Ihr persönliches Angebot bis ins Detail und tragen Sorge dafür, dass Sie Ihren Urlaub von Anfang an so richtig genießen können. Sollte die ein oder andere Frage zu Ihrer Reise offen bleiben, so rufen Sie uns einfach an.

Öffnungszeiten

Mo - So 
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